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Mit
einer Urlaubsreise oder dem Kurzurlaub verbinden Familien
viele Erwartungen: Sie wünschen sich neue Erlebnisse
und Erfahrungen, Spaß und Entspannung, interessante
kulturelle Freizeitangebote oder einfach ein gutes Essen
im Kreis der Familie. Zur Gestaltung von kinder- und
familiengerechten Lebensbedingen gehört es auch,
dass sich die Angebote an den Bedürfnissen von
Kindern und Familien orientieren.
Deshalb führt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BGH) und dem Sozialverband VdK Bayern e.V. (VdK) die Aktion "Kinder- und familienfreundlicher Hotel- und Gastronomiebetrieb" durch.
Im Rahmen der Aktion werden Betriebe ausgezeichnet, die in ganz besonderer Weise den Bedürfnissen von Familien mit Kindern entsprechen.
Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein familiengerechter Leistungsstandard und eine Prüfung vor Ort, die sicherstellt, dass der Betrieb die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllt.
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